Grundlage: CoronaVO des Landes Niedersachsen vom 25.8.2021 in der Fasssung vom 24.9.2021.

Mit Wirkung  ab dem 23.10.2021 hat der Landkreis Harburg eine Inzidenz >50 festgestellz. Damit sind ab sofort auch die ROTEN REGELN wieder ANZUWENDEN. Insbesondere ist für den AUFENTHALT und die TEILNAHME am SPORT in Gebäuden die 3G-Regel zu beachten.

 

Gilt für alle Sportler, Besucher und Gäste des TuS Fleestedt

 

Regeln für ALLE

Auf dem gesamten Gelände

Sportzentrum Seevetal und auf dem Schulsportplatz bzw. in der Schulsporthalle am Osterkamp

  • gilt ein Mindestabstand von 1,5 m
  • bei Betreten der Sportanlagen haben alle mittels LucaApp ihre Kontaktdaten zu hinterlegen. QR-Codes hängen vor Ort aus oder sind bei jeweiligen ÜL/Trainer zu bekommen.
  • in Innenräumen immer Maskenpflicht (für alle ab 6 Jahre, außer auf Sitzplatz mit 1,5 m Abstand))
  • Regeln zur Handhygiene (bei Betreten der Räume)
  • Innenräume sind dauerhaft zu lüften, mindesten aber alle 20 Minuten und nach der Nutzung

 

Ab WARNSTUFE 1 oder Inzidenz ÜBER 50:

  • Zutritt in die Innenräume nur nach der 3G-Regel (es muss eine Impf- oder Genesensbescheinigung bei Zutritt vorgezeigt werden oder ein negativer Coronatest-Nachweis, des max. 24 Stunden alt ist.
  • Die 3G-Regel gilt für alle ab 6 Jahre. Augenommen sind lediglich Schülerinnen udn Schüler, die in einem Testsystem der Schulen erfasst sind.

 

Regeln für SPORTLER

Auf den Sportflächen innerhalb der Banden draußen oder drinnen, in den gekennzeichneten Coachingzonen und in dem Übungsraum auf der Galerie:

  • Sport ist uneingeschränkt möglich
  • Keine Maskenpflicht während des Sports
  • Mindestabstand sollte eingehalten werden, wenn möglich. Kontaktsport ist erlaubt
  • Umkleiden sind zu lüften, können zeitgleich von jeweils einer Sportgruppe genutzt werden
  • Sportgeräte sind nach Gebrauch zu desinfizieren. 

 

Ab WARNSTUFE 1 oder Inzidenz ÜBER 50:

  • Der ÜL/Trainer dokumentiert zum Beginn der Sport/Trainingsveranstaltung auf der Teilnehmerliste, dass eine Impf- oder Genesensbescheinigung vorgelegen hat oder ein negativer Corona-Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist (NUR INDOOR).
  • Alternativ kann ein Selbsttest in Gegenwart des ÜL/Trainers durchgeführt werden. Für Mitglieder des TuS werden Testkits in der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt.
  • Die Testpflicht entfällt für Teilnehmer bis 6 Jahre sowie für Schülerinnen und Schüler, die in einem Testsystem einer Schule erfasst sind. Praktisch betrifft die Testpflicht damit allenfalls Jugendlich, die nicht regelmäßig eine Schule besuchen, z.B. Azubis mit Blockunterricht.
  • Bei der Nutzung von Umkleiden und Duschen gilt die 3G-Regel auch für Outdoor-Sport wie Fussball. Vom jeweiligen Trainer ist auf der Teilnehmerliste zu dokumentieren, dass die 3G-Regel eingehalten wird. Bei Gastmannschaften ist eine entsprechende Dokumentation vom Gast-Trainer anzufordern. 

Regeln für ZUSCHAUER

Um das Abstandgebot einhalten zu können, wird die Anzahl der Zuschauer wie folgt begrenzt:

  • Sportzentrum Halle: max 45 Zuschauer auf der Tribüne, mittlere Reihe darf nicht belegt werden. Bei Teilung durch Trennwand dürfen sich in der 2/3-Halle max. 30 und in der 1/3-Halle max. 15 Zuschauer auf der Tribüne aufhalten
  • Sportzentrum Spiegelsaal/Galerie: keine Zuschauer
  • Sportzentrum Südplatz: max 200 Zuschauer, nicht in der Coachingzone und im Zugang zwischen Platz und Kabine
  • Sportzentrum Nordplatz: max. 200 Zuschauer, nicht in der Coachingzone und im Zugang zwischen Platz und Kabine
  • Schulsporthalle Osterkamp: keine Zuschauer
  • Schulsportplatz Osterkamp: max. 25 Zuschauer auf der Tribüne je Platzhälfte, nicht im Bereich Treppe/Zugang des Platzes.

Soweit die Anzahl der Zuschauer voraussichtlich überschritten wird, ist eine Zugangskontrolle mittels LucaApp einzurichten.  Bei Erreichen der Personenanzahl ist kein Zugang mehr zu gewähren. Verantwortlich hierfür ist die jeweilige Mannschaft/Trainer.

 

Rückfragen gerne an Ulrich Vergin, per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

für den Vorstand

Ulrich Vergin

25.8.2021, zuletzt geändert am 22.10.2021